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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Studio03 Medienfabrik GmbH & Co KG
In Oberweisen 16
88682 Salem

– im Folgenden: Auftragnehmer –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer bleibt dabei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern er den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente Bestandteil sind, gehen deren Regelungen im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennt der Auftragnehmer nur bei ausdrücklicher Zustimmung an.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Stellt der Kunde Inhalte zur Verfügung, hat er sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu leisten oder Rechte Dritter zu prüfen.

1.2.2 Der Kunde muss alle für die Auftrags­durchführung benötigten Informationen, Daten und Zugänge vollständig und korrekt übermitteln und dafür Sorge tragen, dass seine Weisungen rechtmäßig sind.

1.2.3 Materialbeschaffung (z. B. Grafiken, Videos) liegt beim Kunden. Stellt er es nicht rechtzeitig bereit, kann der Auftragnehmer eigenständig Bildmaterial nach Urheberrechts­kennzeichnungsvorgaben einsetzen oder Platzhalter verwenden.

1.2.4 Wenn für Teile der Leistung ein Auftrags­verarbeitungs­vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig ist, schließen beide Parteien diesen vor Leistungserbringung.

1.2.5 Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; die Haftungs­regelungen bleiben unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann der Auftragnehmer den daraus entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1 Der Auftragnehmer darf KI-Tools zur Inhaltserstellung einsetzen. Alle KI-generierten Inhalte werden von einer natürlichen Person geprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Einsatz unterbleibt, wenn er den Interessen des Kunden zuwiderläuft. Möchte der Kunde den KI-Einsatz ausschließen, hat er dies in Textform mitzuteilen.

1.3.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass KI-Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und dass eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte möglich ist.

1.3.3 Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte werden nur eingehalten, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind oder absehbar werden.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shop-Erstellung (agil)

2.1.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Webseitenerstellung agil. Alle übrigen AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) zur Entwicklung oder Erweiterung von Webseiten/Web-Anwendungen unter Beachtung technischer und gestalterischer Kunden­vorgaben.

2.1.3 Der Kunde stellt eine Anfrage mit genauen Beschreibungen seiner Wünsche. Der Auftragnehmer prüft diese und erstellt ein Angebot. Erst mit Annahme durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.

2.1.4 Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs können Kundenwünsche in Textform ergänzt werden. Alles Weitere erfordert gesonderte Vereinbarung.

2.1.5 Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf.

2.1.6 Voraussetzung ist rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller Daten und Zugänge durch den Kunden. Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit geht nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2.1.7 Rechteprüfung, Plugin-Beschaffung oder Zertifikate sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.

2.1.8 Standardoptimierung erfolgt für die aktuellen Chrome-, Safari-, Firefox- und Edge-Versionen (jeweils die letzten zwei Versionen). SEO ist nur geschuldet, wenn vereinbart.

2.1.9 Rechtsberatung (z. B. Wettbewerbs- oder Kennzeichnungsrecht) ist nicht Teil der Leistung.

2.1.10 Wartungs- und Pflegeangebote nach Abnahme sind gesondert zu vereinbaren. Fehlen Wartungsverträge, ist der Kunde für Updates selbst verantwortlich; der Auftragnehmer haftet nicht für Hacking durch veraltete Software Dritter.

2.2 Webseiten- und Shop-Erstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Wurde ein Lasten-/Pflichtenheft vereinbart, gilt diese Ziffer.

2.2.2 Gegenstand sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) zur Entwicklung/Erweiterung von Webseiten nach Kunden­vorgaben.

2.2.3 Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lastenheft des Kunden und dem darauf aufbauenden Pflichtenheft. Der Auftragnehmer prüft das Lastenheft und unterbreitet Anpassungsvorschläge. Nach schriftlicher Bestätigung wird es Vertragsbestandteil.

2.2.4 Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage des Lastenhefts ein Pflichtenheft, das der Kunde abnimmt oder Änderungswünsche äußert. Bis zu zwei Alternativvorschläge werden angeboten. Bei endgültiger Uneinigkeit kann der Vertrag gekündigt oder zurückgetreten werden; entstandene Aufwendungen sind angemessen zu vergüten.

2.2.5 Nach Abnahme des Pflichtenhefts gelten die dort beschriebenen Leistungen endgültig vereinbart. Abweichungen bedürfen einer Individualvereinbarung.

2.2.6 Ein Zeit- und Arbeitsplan wird Teil des Vertrags, wenn der Kunde nicht widerspricht. Die Lieferung erfolgt bis zum vereinbarten Enddatum per Datenträger, E-Mail oder Upload.

2.2.7 Voraussetzung ist rechtzeitige Bereitstellung aller Projekt-Daten durch den Kunden. Verzögerungen durch verspätete Zuarbeit gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2.2.8 Prüfung, Plugin-Einbindung und Zertifikate sind nur geschuldet, wenn vereinbart.

2.2.9 Standardoptimierung für die gängigen Browser erfolgt (siehe 2.1.8). SEO nur bei Vereinbarung.

2.2.10 Rechtsberatung des Kunden in Fragen des Wettbewerbs- oder Kennzeichnungsrechts ist nicht geschuldet.

2.2.11 Wartungs- und Pflegeleistungsangebote nach Abnahme sind gesondert zu vereinbaren. Ohne Wartungsvertrag ist der Kunde verantwortlich; der Auftragnehmer haftet nicht für Hacking.

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Wartungsverträge sind optionale Individualabsprachen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

2.3.2 Inhalt sind Funktionsstörungsbeseitigung und anlassbezogene Browser-Aktualisierung. Weitergehende Leistungen können vereinbart werden.

2.3.3 Eigenmächtige Änderungen des Kunden sind nicht abgedeckt; die Haftungsregelungen bleiben unberührt.

2.3.4 Wartung umfasst nur technische, nicht inhaltliche Aktualisierung (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung nicht).

2.4 Webhosting

2.4.1 Der Auftragnehmer bietet Hosting auf Servern Dritter an. Vor Vertragsschluss informiert er über die eingesetzten Server. Leistungsumfang (z. B. Domain, Speicher, E-Mail) ist individuell zu vereinbaren.

2.4.2 Verfügbarkeit mindestens 99 % im Jahresmittel, ausgenommen höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs.

2.4.3 Der Kunde hat regelmäßige Backups seiner Daten selbst zu erstellen oder beauftragen; für Datenverluste haftet er selbst.

2.4.4 Unzulässige Inhalte (z. B. rechtswidrige, extremistische oder pornografische Inhalte) dürfen nicht gespeichert werden. Erkennt der Auftragnehmer solche Inhalte, kann er sie sperren oder löschen und den Kunden informieren. Nach Kundenaussage trifft er eine endgültige Entscheidung über mögliche Maßnahmen, informiert den Kunden darüber, und prüft Inhalte nur bei Kenntnisnahme durch ihn oder Dritte.

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Gestaltung von Printprodukten

3.1.1 Designverträge im Printbereich sind Werkverträge (§ 631 ff. BGB) zur Entwicklung von Printprodukten nach Kunden­vorgaben.

3.1.2 Leistungsumfang ergibt sich aus individuellem Vertrag. Der Kunde stellt eine Anfrage, der Auftragnehmer prüft und unterbreitet ein Angebot. Mit Annahme entsteht der Vertrag.

3.1.3 Nach Vertragsabschluss werden Anforderungen in einem Briefing konkretisiert. Innerhalb des Leistungsumfangs können Änderungswünsche in Textform ergänzt werden. Sonstiges erfordert gesonderte Vereinbarung.

3.1.4 Der Kunde hat zwei Korrekturschleifen. Reklamationen über die künstlerische Gestaltung nach den Schleifen sind ausgeschlossen; weitere Änderungen gegen Mehrkosten.

3.1.5 Alle notwendigen Daten (Texte, Grafiken) muss der Kunde vor Auftragsbeginn bereitstellen. Bei Verzug kann der Auftragnehmer Aufwand in Rechnung stellen.

3.1.6 Standardlieferung ist eine druckfähige Datei (PDF, JPG, PNG). Offene Quelldateien werden nur bei gesonderter Vereinbarung übergeben.

3.2 Erstellung von Texten / Copywriting

3.2.1 Der Auftragnehmer erstellt Texte (z. B. Pressemeldungen, Web­texte) nach individueller Vereinbarung.

3.2.2 Nach Fertigstellung erhält der Kunde die Texte zur Freigabe. Er hat zwei Korrekturschleifen; weitere Änderungen gegen Mehrkosten.

3.2.3 Veröffentlichung durch den Auftragnehmer erfolgt erst nach Freigabe. Veröffentlichungen vor Abnahme gelten als Abnahme.

3.2.4 Für nachträglich entdeckte Fehler haftet der Auftragnehmer nur nach den Regelungen unter „Haftung/Freistellung“.

3.3 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos

3.3.1 Der Auftragnehmer übernimmt Konzeption und Gestaltung von Grafiken/Logos nach Vereinbarung.

3.3.2 Der Kunde stellt eine Anfrage, der Auftragnehmer prüft und erstellt ein Angebot. Mit Annahme entsteht der Vertrag.

3.3.3 Alle notwendigen Angaben (z. B. Farbdefinition) muss der Kunde vor Auftragsbeginn liefern. Bei Verzug kann der Auftragnehmer Aufwand in Rechnung stellen.

3.3.4 Der Kunde hat zwei Korrekturschleifen. Nach Abschluss gelten weitere Änderungen als gesondert zu vergüten.

3.3.5 Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf; Lieferung in gängigen Dateiformaten.

3.3.6 Der Kunde erhält notwendige Nutzungsrechte. Für Logos wird – sofern nicht abweichend vereinbart – ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; grafische Elemente bleiben jedoch weiterverwendbar, sofern keine Verwechslungsgefahr entsteht. Weitere Designs erhalten einfache Nutzungsrechte. Entwürfe während der Schleifen dürfen ohne Einwilligung nicht genutzt werden.

3.3.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

3.4 Erstellung und Nutzung von Video-Content

3.4.1 Verträge zur Erstellung von Video-Content sind Werkverträge zur Produktion und Bearbeitung von Videomaterialien.

3.4.2 Leistungsumfang ergibt sich aus individuellem Vertrag. Der Kunde stellt eine Anfrage, nach Annahme entsteht der Vertrag.

3.4.3 Der Kunde muss alle Materialien (Drehgenehmigungen, Texte, Logos) vor Auftragsbeginn bereitstellen. Bei Verzug kann Aufwand berechnet werden.

3.4.4 Der Kunde hat zwei Korrekturschleifen für Rohschnitt und finale Version; weitere Änderungen gegen Vergütung.

3.4.5 Nach Fertigstellung liefert der Auftragnehmer das Video in gängigen Formaten (MP4, MOV). Die Freigabe durch den Kunden ist Abnahme.

3.4.6 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Die öffentliche Vorführung und Verbreitung ist umfasst. Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung darüber hinaus bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer darf den Content für Eigenwerbung und Referenzen nutzen. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

3.4.7 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über.

3.5 Erstellung und Nutzung von Foto- und Bildmaterial

3.5.1 Verträge zur Erstellung von Foto- und Bildmaterial sind Werkverträge zur Anfertigung, Bearbeitung und Aufbereitung von Fotografien und Bildern.

3.5.2 Leistungsumfang ergibt sich aus individuellem Vertrag. Der Kunde stellt eine Anfrage, nach Annahme entsteht der Vertrag.

3.5.3 Der Kunde muss alle Materialien, Zugänge und Genehmigungen vor Auftragsbeginn bereitstellen. Bei Verzug kann Aufwand berechnet werden.

3.5.4 Der Kunde hat zwei Korrekturschleifen für Bildbearbeitung bzw. Auswahl; weitere Änderungen gegen Vergütung.

3.5.5 Nach Fertigstellung liefert der Auftragnehmer Bilder in gängigen Formaten (JPEG, TIFF, PNG). Die Freigabe durch den Kunden ist Abnahme.

3.5.6 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck und alle vereinbarten Kanäle. Weitergabe an Dritte oder darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer darf das Material für Eigenwerbung und Referenzen nutzen. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

3.5.7 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über.

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet SEO-Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) an und schuldet die Durchführung von Maßnahmen, die das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die der Kunde anordnet. Ein bestimmtes Ranking wird nur geschuldet, wenn zugesichert.

4.2 SEA-Kampagnen

Der Auftragnehmer bietet SEA-Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) an und unterbreitet Keyword-Vorschläge und führt Anzeigen­schaltungen nach Freigabe durch. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet, es sei denn ausdrücklich zugesichert. Der Kunde prüft Keywords auf Rechtmäßigkeit selbst. Anzeigenschaltungskosten sind gesondert vom Kunden zu tragen.

4.3 Schaltung von Werbeanzeigen

4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt bei Anzeigen in Social-Media, Suchmaschinen und sonstigen Medien.

4.3.2 Er berät zur Gestaltung für maximale Sichtbarkeit; bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) sind nicht geschuldet.

4.3.3 Konzeption von Texten und Bildern unterstützt er, die Inhalt­sauswahl liegt allein beim Kunden. Rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden. Der Auftragnehmer kann bei Rechtsverstößen Inhalte verweigern.

4.3.4 Alle Inhalte werden vom Kunden abgenommen und vom Auftragnehmer technisch hochgeladen; die Haftungsregeln bleiben unberührt.

4.3.5 Anzeigen­schaltungskosten sind vom Kunden zu tragen.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach individuellem Angebot.

5.2 Abnahme

Bei Werkleistungen fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auf. Abnahmefrist (§ 640 Abs. 2 S. 1 BGB) beträgt zwei Wochen, sofern nicht anders mitgeteilt. Erfolgt keine Äußerung oder Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

5.3 Mängelgewährleistung

Unwesentliche Mängel begründen keinen Anspruch. Die Art der Nacherfüllung wählt der Auftragnehmer. Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr (außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit). Die Frist beginnt nicht neu bei Nacherfüllung.

5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.4.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Weitergehende Rechte sind individuell vereinbar.

5.4.2 Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Zahlung für Eigenwerbung (Portfolio/Referenzen) öffentlich darstellen und auf sich als Urheber hinweisen, ohne Entgeltanspruch des Kunden.

5.4.3 Er darf seinen Namen mit Verlinkung im Footer und Impressum der erstellten Webseite platzieren, ohne Entgeltanspruch des Kunden.

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm bekannt gewordenen Geschäfts­unterlagen, Daten und Unterlagen vertraulich und verpflichtet auch alle Beteiligten zur Geheimhaltung. Die Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über Vertragsende hinaus.

5.6 Haftung / Freistellung

5.6.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper-/Lebens-/Gesundheitsschäden, Garantieversprechen oder zwingender Haftung (z. B. Produkthaftung). Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sonstige Haftung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht beruhen.

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

5.7.3 Der Auftragnehmer darf diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern und informiert Bestandskunden zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Widerspruch kann der Auftragnehmer außerordentlich kündigen.